In Zeiten, in denen das Versichern von Körperteilen normal scheint, ist doch ein Versicherungsschutz bei Marderschäden – in Deutschland ja fast das Normalste der Welt – sicherlich automatisch gegeben, oder? Grundsätzlich stimmt das erstmal, denn die meisten Teilkaskoversicherungen decken Marderschäden ab. Wer nun aber glaubt, damit auf der sicheren Seite zu sein, erlebt häufig eine unangenehme Überraschung, denn viele Tarife decken nur direkte Marderschäden ab. Das bedeutet, dass nur die beschädigten Teile ersetzt werden. Klingt erstmal sinnvoll, denn die Teile die nicht kaputt sind, müssen ja logischerweise auch nicht ersetzt werden. Was jedoch häufig bei Abschluss einer Versicherung nicht bedacht wird, ist dass ein Besuch des Marders im Motorraum neben zerbissenen Kabeln und Schläuchen oftmals Folgeschäden nach sich zieht. So kann beispielsweise ein zerbissenes Zündkabel den Katalysator lahm legen oder undichte Kühlschläuche zu einer Motor-Überhitzung führen. Im schlimmsten Fall kann ein Marderschaden damit nicht nur zu Sach-, sondern auch zu Personenschäden im Falle eines Unfalles führen.
Welche Versicherung zahlt?
Die Haftpflicht einer Autoversicherung springt in einem Schadensfall durch Marderverbiss nicht ein. Versichert sind Marderschäden durch die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die meisten Teilkaskopolicen decken Marderschäden ab, leisten im Schadenfall im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und eines möglichen Selbstbehalts jedoch meist nur bei direkten Marderschäden. Autofahrer, die auf Nummer sicher gehen möchten und vor allem solche, deren Auto oft im Freien steht, sollten deshalb darauf achten, dass auch die Folgeschäden eines Marderbisses versichert sind. Wenn die bestehende Teilkaskoversicherung diesbezüglich keine Leistung vorsieht, besteht inzwischen bei vielen Gesellschaften zumindest die Option, eine Leistungserweiterung zu vereinbaren. Da die Schadenhöhe bei einem Marderschaden sehr schnell mehrere Hundert Euro erreichen kann, zahlt sich der höhere Tarif bei Folgeschäden in der Regel immer aus.
Marderschäden außerhalb des Fahrzeuges
Marderschäden treten nicht nur im Fahrzeug, sondern häufig auch z.B. durch das Einnisten eines Marders auf dem Dachboden auf (siehe hierzu den Beitrag „Marder auf dem Dachboden“). Die Hausratversicherung deckt jedoch keine Marderschäden ab. Durch Marder verursachte Schäden an Haus oder Dach fallen unter die Wohngebäudeversicherung und müssen an diese gemeldet werden. Nur wenn diese auch Schäden durch Tierbisse in der Versicherungspolice absichert, werden auch die Kosten für die Reparaturen und Reinigung von Haus und Dach übernommen.
Vorsicht statt Nachsicht
Um gar nicht erst in die Lage zu geraten, sich Gedanken darüber machen zu müssen, ob ein Marderschaden nun versichert ist oder nicht, sollte man Auto und Haus entsprechend vor den Nagern schützen. Die Möglichkeiten hierzu sind vielfältig und neben diversen Hausmitteln, über deren Wirksamkeit sich streiten lässt, gibt es spezielle Marderscheuchen, die mit Ultraschall und Hochspannung arbeiten und so einen effektiven Schutz bieten.
Vielen Dank für diese ausführliche und sehr sachliche Beschreibung.
Hallo Herr Binder, es freut uns, dass Sie den ein oder anderen interessanten Aspekt mitnehmen konnten.